Aufnahme der EuromedClinic in den Krankenhausplan entgegen Vergleichsempfehlung des Verwaltungsgerichtes abgelehnt
EuromedClinic: „Minister Söder handelt verfassungswidrig, bürgerfeindlich und verbreitet
Fehlinformationen an das Gericht.“ CSU-Parteimitglieder sind überrascht und enttäuscht.
Fürth. Der bayerische Gesundheitsminister Söder lehnt einen Vergleich mit der EuromedClinic über Aufnahme in den Krankenhausplan des Freistaats Bayern und damit die
Möglichkeit gesetzlich Versicherte zu behandeln, endgültig ab. Dies teilte das Ministerium der
EuromedClinic nach der Sitzung des Krankenhausplanungsausschusses am 28.5.2009 mit. Zuvor
hatte das Verwaltungsgericht Ansbach die Parteien aufgefordert sich zu vergleichen und mitgeteilt,
dass „Zweifel bestehen“, ob die Ablehnung des Antrags der EuromedClinic „ermessensfehlerfrei
erfolgt ist“.
Die EuromedClinic wird nun nach 15 Jahren vergeblicher Verhandlungen die anhängige Klage
durchstreiten und den Minister zusätzlich wegen bewusster Rechtsbeugung auf Amtshaftung verklagen.
„Minister Markus Söder hat das Gericht und uns dreist belogen: Im Februar hatte er persönlich
versprochen, einen Kompromiss auszuhandeln und um Zusendung eines Vorschlags gebeten“, erläutert
Geschäftsführer Dr. med. Guido Quanz den Ablauf. „Nachdem zwei Monate keine Reaktion erfolgt war,
haben wir den Minister noch einmal angeschrieben. Dieser antwortete wieder nicht, ließ allerdings
dem Gericht mitteilen, die Verhandlungen kämen gut voran und benötigten noch etwas Zeit. Die
gerichtliche Frist für einen Vergleich wurde darauf um weitere zwei Monate verlängert. In einem von
der EuromedClinic dringend erbetenen Termin wurde uns vor einer Woche vom Ministerium
überraschend mitgeteilt, dass es völlig offen sei, ob man einen Vergleich überhaupt eingehe. Kurz
danach wurde uns telefonisch die Ablehnung mitgeteilt.“
„Minister Söder, – Dr. der Rechtswissenschaften –, verhält sich bewusst rechtswidrig“,
ergänzt der zweite Geschäftsführer Dr. med. Clemens Ritter von Kempski. „Das
Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass der Vielfalt der Krankenhausträger bei der Planung
besondere Bedeutung zukommt und es keinen Bestandsschutz für bestehende Plankrankenhäuser gibt. Mit
seiner Ablehnung ignoriert Minister Söder geltendes Recht und Ministerialdirigent Knorr, –
ebenfalls Dr. der Rechtswissenschaften –, meinte dazu, dass man hoffe, das Bundesverfassungsgericht
käme irgendwann zur Besinnung. Bis dahin mache man, was man für richtig halte.“
Beispielhaft für verschiedene CSU-Parteimitglieder ist der langjährige, frühere
Landtagsabgeordnete Günter Gabsteiger von der Entscheidung Söders überrascht und enttäuscht. „
Minister Söder hat mir in verschiedenen Gesprächen ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass man
sicher einen guten Kompromiss finden würde: Seit Jahren bietet die EuromedClinic hervorragende medizinische Versorgung für Privatpatienten an. Dies muss
auch für gesetzlich Versicherte möglich sein!“
Die EuromedClinic hat Ihren Antrag auf 100 Planbetten mit den im Krankenhausgesetz
festgelegten Kriterien „Trägervielfalt“ und „wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und
privater Träger“ begründet (von den 8785 Betten in Mittelfranken sind nur 1,5 Prozent in privater
Trägerschaft). Zusätzlich wird auf den offensichtlichen Bedarf, – die städtischen Kliniken in
Nürnberg und Fürth kämpfen seit Jahren mit Gangbetten –, verwiesen sowie eine Verbesserung der
Versorgungsqualität in der Region durch mehr Wettbewerb zwischen den Kliniken um Patienten
gefordert.
Die Hoffnungen der EuromedClinic ruhen nun auf dem Gericht und einem Machtwort von Ministerpräsident
Seehofer. Der hat noch im letzten Jahr in einem ähnlichen Fall der bayerischen Krankenhausplanung
von einem „undurchsichtigen System“ und der „hässlichsten Erfahrung in 30 Jahren Politik“
gesprochen (SZ, 6.9.2008).
Pressekonferenz mit Interviewmöglichkeit der beiden Geschäftsführer:
4. Juni 2009, 11 Uhr, EuromedClinic, Europaallee 1, Fürth
2. Juni 2009
Kontakt für Rückfragen:
Geschäftsführung EuromedClinic
Dr. med. Clemens Ritter
von Kempski, Tel. 0911-9714-502
Dr. med. Guido J. Quanz,
Tel. 0911-9714-502
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